Ordnung des persönlichen Naturdenkmals
§1
Als persönliche Naturdenkmäler können einzelne Naturschöpfungen oder ihre Ansammlungen mir besonderem emotionalem Wert gelten, die Zeugen wichtiger Ereignisse im Leben einer Person bzw. einer Gemeinschaft waren.
§2
Die Erteilung des Status eines persönlichen Naturdenkmals erfolgt bei Bäumen mit interessanter Geschichte oder vom besonderen Erinnerungswert. Im Falle eines Waldes, eines Haines oder einer Allee stehen alle Bäume unter Schutz, unabhängig davon, ob die Erinnerung lediglich einen Baum oder das Ganze betreffen – diese Objekte werden als eine emotionale Komposition betrachtet. Unter dem persönlichen Naturdenkmalschutz stehen auch besondere Straucharten (z.B. Haselnussstrauch, Kornelkirsche, Purgier-Kreuzdorn, Klappernuss und andere), seltene Grünpflanzen und Exemplare besonders rührend blühenden Efeus.
§3
Die Benennung eines persönlichen Naturdenkmals erfolgt auf Antrag eines Antragstellers. Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite grun.wrocenter.pl. Nach der Annahme des Antrags erteilt der Ausschuss zur Verleihung des Status eines persönlichen Naturdenkmals – der von der Projetinitiatorin, Frau Karolina Grzywnowicz vertreten wird, dem Objekt den Status eines individuellen bzw. eines Gruppennaturdenkmals. Das Objekt wird in ein Register eingetragen, das sich auf der genannten Internetseite befindet.
§4
Die Maßnahmen haben ausschließlich zum Zweck, Erinnerungen zu pflegen.
§5
Der Antrag zur Benennung eines persönlichen Naturdenkmals kann von jedem gestellt werden. Der Antrag soll Erinnerungen oder eine Anekdote, sowie Informationen zur Identifizierung des Objekts beinhalten: geschütztes Objekt (ist es ein Baum, Strauch oder ein anders Objekt); Gattung; gegebenenfalls Informationen zur Lage des Objekts (Straße, Hausnummer, Name des Parks). Dem Antrag kann ein Foto, eine Zeichnung, Ortskizze, Landkarte des Geländes mit markiertem Objekt bzw. anderes visuelles Material) beigefügt werden.
§6
Das Absterben eines Baums, der zu einem persönlichen Naturdenkmal erklärt wurde, bedeutet nicht eindeutig die Aufhebung des Denkmalschutzes. Bäume, die als persönliches Naturdenkmal gelten, werden auch nach dem Absterben, bis zum eigenständigen Zerfall bzw. bis zum Tod aller Personen, die sich an seine Geschichte erinnern, geschützt, und weiter bis zum Erlöschen der Datenbank persönlicher Naturdenkmäler.
§7
Der Ausschuss zur Verleihung des Status eines persönlichen Naturdenkmals kann ein persönliches Naturdenkmal auf spezielle Bitte des Antragstellers oder beim Wertverlust aufheben oder wenn die Aufhebung des Denkmalschutzes der allgemeinen Sicherheit dient.